Entsprechenserklärung der Sartorius AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz
Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung in der Fassung vom 21. Mai 2003 (im Folgenden als "Kodex" bezeichnet) wird mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen. - Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor (Kodex-Ziffer 3.8).
- Die Angaben über die Vergütung der Vorstandsmitglieder werden in ihrer Gesamtheit im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach fixen und variablen Bestandteilen ausgewiesen. Eine Individualisierung erfolgt nicht (Kodex-Ziffer 4.2.4 Satz 2).
- Die Vergütung der Aufsichtratsmitglieder wird in ihrer Gesamtheit im Anhang zum Konzernabschluss aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen. Eine Individualisierung erfolgt nicht (Kodex-Ziffer 5.4.5 Absatz 3 Satz 1).
In der Vergangenheit entsprach die Sartorius AG, wie in der Compliance-Erklärung vom 18. Dezember 2003 erklärt, den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 mit den vorgenannten Abweichungen.
Göttingen, den 17. Dezember 2004 Der Aufsichtsrat / Der Vorstand
Den vollständigen und aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex finden Sie auf den folgenden Seiten im Internet: www.ebundesanzeiger.de und www.corporate-governance-code.de
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Declaration of Compliance with the German Corporate Governance Code 2004
Compliance Erklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex 2003
Declaration of Compliance with the German Corporate Governance Code 2003