Entsprechenserklärung der Sartorius AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz
Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und –überwachung in der Fassung vom 21. Mai 2003 (im Folgenden als „Kodex“ bezeichnet) wird in Zukunft mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen. - Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor (Kodex-Ziffer 3.8).
- Die Angaben über die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgen nicht individualisiert (Kodex-Ziffer 4.2.4 Satz 2).
- Die Vergütung der Aufsichtratsmitglieder wird im Anhang zum Konzernabschluss nicht individualisiert ausgewiesen (Kodex-Ziffer 5.4.5 Absatz 3 Satz 1).
In der Vergangenheit entsprach die Sartorius AG, wie in der Compliance-Erklärung vom 12. Dezember 2002 erklärt, den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. November 2002 mit folgenden Abweichungen:
- Die zur Kodex-Ziffer 5.4.5 Absatz 1 Satz 3 erklärte Abweichung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich Vorsitz und Mitgliedschaft in einem Ausschuss ist durch satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2003 entfallen.
- Für die Organmitglieder bestand bei der D&O-Versicherung kein Selbstbehalt (Kodex-Ziffer 3.8).
- Die Fristen von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums für die Veröffentlichung der Zwischenberichte wurden letztmalig im Jahre 2003 von der Sartorius AG nicht eingehalten (Kodex-Ziffer 7.1.2).
Göttingen, den 18. Dezember 2003 Der Aufsichtsrat / Der Vorstand |
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Den vollständigen und aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex finden Sie auf den folgenden Seiten im Internet: www.ebundesanzeiger.de und www.corporate-governance-code.de |
Compliance Erklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex 2002
Declaration of Compliance with the German Corporate Governance Code 2002